- Startseite
CONTRA INCENDIOS
Sowohl Brandschutzzeichen wie auch Rettungszeichen müssen nach ASR A1.3 langnachleuchtend sein, wenn keine elektrische Notbeleuchtung vorhanden ist. Das bedeutet, dass die Zeichen nach Anregung durch Licht ohne Energiezufuhr selbständig leuchten.
Verordnungen für Schiffe
SOLAS Kapitel II-2, Regel 13.3.2.5.1 in der geänderten Fassung bezieht sich auf die Ortsmarkierungen für Feuerlöschgeräte und verlangt, dass diese photolumineszierend sind oder von einer Notbeleuchtung beleuchtet werden.
