BRANDSCHUTZ
Beschilderung zur Kennzeichnung der Standorte von Feuerlöschgeräten. Die Symbole müssen photolumineszent oder durch Notbeleuchtung beleuchtet sein. ASR A1.3.
Gemäß SOLAS-Vorschriften (Internationales Übereinkommen zum Schutz des Lebens auf See) müssen die Symbole entweder photolumineszent oder durch Notbeleuchtung beleuchtet sein.
Vorschriften für Schiffe
Obwohl nicht obligatorisch, verwenden viele Schiffe Schilder, die die Symbole des Brandplans darstellen, um die Ausrüstung an Bord zu kennzeichnen. Derzeit gibt es zwei Sätze von Brandplansymbolen.
SOLAS Konsolidierte Ausgabe 2001, Kapitel II-2, Regelung 20 und SOLAS 2000 Änderungsanträge, Kapitel II-2, Regelung 24, verlangen die Verwendung von Brandschutzsymbolen in Brandplänen gemäß der IMO-Resolution A.654(16), die als Schilder verfügbar sind.
SOLAS Konsolidierte Ausgabe 2004, Kapitel II-2, Regelung 15, in der geänderten Fassung, verlangt die Verwendung von Brandschutzsymbolen gemäß der IMO-Resolution A.952(23), die auf ISO 17631 verweist und für Schiffe gilt, die nach Januar 2000 gebaut wurden. Symbole gemäß ISO 17631, auf die in der IMO-Resolution A.952(23) verwiesen wird, sind als Schilder verfügbar.
Schiffe, die vor Januar 2004 gebaut wurden, können weiterhin die Symbole aus der Resolution A.654(16) verwenden, bis eine wesentliche Änderung oder Ersetzung der Brandpläne erforderlich ist. Wenn dies geschieht, müssen die Symbole gemäß ISO 17631 verwendet werden, um neue Pläne zu erstellen, unabhängig vom Alter des Schiffes. Wenn Plakate verwendet wurden, um die Brandschutzausrüstung zu kennzeichnen, müssen diese ebenfalls aktualisiert werden, um den ISO 17631-Normen zu entsprechen.