EVAKUIERUNG
SOLAS 1974, Kapitel III, Regel 11.5, Kapitel II-2, Regelung 13.1.3 und Regelung 13.3.2.5.1 verlangen, dass alle Fluchtwege mit photolumineszenten Schildern oder mit Notbeleuchtung beleuchteten Schildern oder beidem gekennzeichnet sind.
Die IMO-Publikation IMO-981E gibt an, dass die Ausstiegsschilder ein laufendes Männchen-Piktogramm, einen Pfeil und das Wort Ausgang enthalten müssen. Passagiere und Besatzung auf jedem Schiff müssen sich der verfügbaren Evakuierungsrouten aus dem Inneren des Schiffes bewusst sein. Typischerweise gibt es zwei Arten von Evakuierungsrouten: primär und sekundär. Der primäre Fluchtweg ist der schnellste und einfachste Weg, um zur Versammlungsstation oder zu den Überlebensbooten zu gelangen. Der sekundäre Fluchtweg ist speziell für die Nutzung vorgesehen, wenn der primäre Weg nicht verfügbar ist.